Lärm-Informationen

Kinderspiel: Daraus resultierender Lärm ist grundsätzlich zu dulden

Lärmentwicklung durch Heizung bzw. der Klimaanlage, Wärmepumpe des Nachbarn: …der Schutz vor Emissionen soll lt. subjektiv-öffentlichen Rechten (§ 6 Abs. 2 Z 2 der NÖ Bauordnung 2014) immer gewährleistet sein, jedoch sind hierbei die Geräusche (Emissionen) ausgenommen, die sich aus der Benützung eines Gebäudes ergeben, wie z. B. Heizungsanlagen oder Klimaanlagen. Die Errichtung bzw. das Anbringen von Luftwärmepumpen, Klimageräten oder dergleichen ist ein freies Bauvorhaben, welches bei der Gemeinde weder angezeigt, gemeldet noch bewilligt werden muss.

Rasenmähen am Wochenende: Das Rasenmähen ist in Poysdorf werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt, Sonn- und Feiertags von 6:00 bis 12:00 Uhr 

Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit: Anwohner werden gebeten auf Lärmbelästigung durch überhöhte Geschwindigkeit zu verzichten.

Hundelärm: Hundelärm muss grundsätzlich geduldet werden, außer er erreicht ein "ungebührliches" Maß. Erreicht das Bellen/Jaulen von Hunden ein "ungebührliches" Maß, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und bei den Sicherheitsbehörden kann eine Anzeige erstattet werden.

Daneben kann eine Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht werden, wenn der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes/der Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Wir bitten Sie, die Ruhezeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr einzuhalten, um ein harmonisches Miteinander unter Nachbarn zu erhalten.