Waldbrandverordnung 2024

Waldbrand

Foto: © Pixabay - Ylvers

Aufgrund der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Trockenheit ist mit 30. Juli 2024 auch im Bezirk Mistelbach – die Waldbrandverordnung in Kraft. Jegliches Entzünden von Feuer ist damit in Waldgebieten und in Waldnähe untersagt. Im Details ist


  • das Rauchen,
  • jegliches Feuerentzünden, wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen,
  • aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben (können durch Brennglaswirkung Brände auslösen)
  • in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- geahndet werden.


Bitte achten Sie aber auch auf die Gefahren abseits der Wälder und Wiesen:

Stellen Sie Ihr Auto nicht in trockenen Wiesen/Banketten ab – der erhitzte Katalysator könnte sich entzünden.

Achten Sie beim Grillen auf den Funkenflug.

Zigarettenglut und schlecht ausgedämpfte Zigaretten können sehr schnell zu Bränden führen – daher gerade bei so hohen Temperaturen nicht aus Autos oder Zügen werfen (sollte man ja generell nicht machen).

Bitte nehmen Sie dieses Thema Ernst – einen Waldbrand wollen wir in Poysdorf nicht erleben!