Aufgrund der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Trockenheit ist mit 30. Juli 2024 auch im Bezirk Mistelbach – die Waldbrandverordnung in Kraft. Jegliches Entzünden von Feuer ist damit in Waldgebieten und in Waldnähe untersagt. Im Details ist
- das Rauchen,
- jegliches Feuerentzünden, wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen,
- aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben (können durch Brennglaswirkung Brände auslösen)
- in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- geahndet werden.
Bitte achten Sie aber auch auf die Gefahren abseits der Wälder und Wiesen:
Stellen Sie Ihr Auto nicht in trockenen Wiesen/Banketten ab – der erhitzte Katalysator könnte sich entzünden.
Achten Sie beim Grillen auf den Funkenflug.
Zigarettenglut und schlecht ausgedämpfte Zigaretten können sehr schnell zu Bränden führen – daher gerade bei so hohen Temperaturen nicht aus Autos oder Zügen werfen (sollte man ja generell nicht machen).
Bitte nehmen Sie dieses Thema Ernst – einen Waldbrand wollen wir in Poysdorf nicht erleben!