Aufschließungsabgabe Einheitssatz

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt450,00 €

Mit den Aufschließungskosten bezahlen Sie Ihren Beitrag zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung etc.).


Die Aufschließungsabgabe (A), ist finanztechnisch als Steuer anzusehen und ist eine einmal zu entrichtende, 

ausschließliche Gemeindeabgabe im Sinne des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948. Sie wird aus dem Produkt von Berechnungslänge (BL),

Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz (ES) errechnet.


A = BL x BKK x ES


BL = Die  Berechnungslänge ist die Seite eines mit dem Bauplatz flächengleichen Quadrates 

BF = Bauplatzfläche (die im Bauland gelegene Fläche) 

BL= Quadratwurzel aus BF

BKK = Der Bauklassenkoeffizient ergibt sich aus der Bauklasse

             a) BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00

            b) BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25

             c) BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50


ACHTUNG! VERWECHSLUNGSGEFAHR!

Die Aufschließungsabgabe, die bei Baubeginn vorgeschrieben wird, 

ist nicht zu verwechseln mit der Anschlussabgabe für die Gemeindewasserleitung und den öffentlichen Schmutz-/Regen - bzw. Mischwasserkanal.